Verpackungsverordnung
Nachfolgend ein, zumindest fragwürdiges, "Muss":
Der Vollständigkeit wegen sei nachfolgend die Beteiligung am Rücknahmesystem für Verpackungen erwähnt.
Diese ist für sog. "Erstinverkehrbringer" von Verpackungen gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt zahlreiche Anbieter, nachfolgend ist der genannt, den wir uns vorläufig als Vertragspartner ausgesucht haben (irgend einer musste es leider sein) und der per gesetzlicher Vorschrift regelmäßig von uns Geld dafür kassieren darf dass er... (?) Ja, und genau dieses "(?)" steht für eine Leistung, die wir zum einen nicht ganz nachvollziehen können, mit der es sich aber zum anderen, zumindest seitens der Dienstleister und derer, die da noch so davor und dahinter hängen, noch mehr Geld mit der "Müllentsorgung" zu verdienen scheinen lässt, als es bislang ohnehin schon der Fall war. Der Begriff "Müllentsorgung und Kreislaufwirtschaft" müsste einmal genau definiert oder hinterfragt werden... Fakt ist ja nunmal, dass ein beträchtlicher Teil des in Deutschland anfallenden Plastikmülls Strände und Meere rund um den Globus verziert... wie kommt der Müll aus unseren gelben Tonnen dorthin? Wir distanzieren uns daher ausdrücklich davon, in irgendeiner Form Werbung für diese gesetzliche Vorschrift und die angewandten fragwürdigen Praktiken zur Entsorgung zu machen und weisen hier pflichtgemäß lediglich darauf hin, dass wir der Vorschrift Folge leisten. Nun denn, jetzt kommt's:
Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der Landbell AG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4100958), angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.
LUCID Registrierungsnummer:
DE3025329032210